Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Gemeinde Weißandt-Gölzau gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu einem Bauantrag
Vorlage
WEI/074/2008
Art
Beschlussvorlage alt 09012024
Beschlussvorschlag: |
Der Gemeinderat der Gemeinde Weißandt-Gölzau erklärt auf der Grundlage der §§ 36 und 34 BauGB das Einvernehmen zu dem Bauantrag „Errichtung Werbeanlage“ des Bauherrn APH e. G. Hinsdorf, Herr Günther Fischer, auf dem Flurstück 17 der Flur 5 in der Gemarkung Weißandt-Gölzau, Lindenstraße. Die Gemeinde Weißandt-Gölzau bittet um Prüfung, ob durch die geplante Werbeanlage eine Sichtbehinderung im Ausfahrbereich des Parkplatzes von Nahkauf erfolgt. Die Gemeinde Weißandt-Gölzau weist darauf hin, dass die Werbeanlage sich nicht, wie im Bauantrag angegeben, auf dem Flurstück 145/19 der Flur 5 befindet, sondern der Standort auf dem Flurstück 17 der Flur 5 ist. |