Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan 01/2004 "Hüttenweg Edderitz" der Gemeinde Edderitz
Vorlage
EDD/022/2006
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Gemeinde Edderitz beschließt auf der Grundlage des § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) die Änderung des Beschlusses Nr. IV/25 des Gemeinderates der Gemeinde Edderitz vom 29.11.2004 zur Aufstellung des Bebauungsplanes 01/2004 „Hüttenweg Edderitz“ der Gemeinde Edderitz mit örtlichen Bauvorschriften. Der räumliche Geltungsbereich des erweiterten Plangebietes wird begrenzt :

 

Im Norden  :   durch die Kreisstraße K 2073 von der Ortslage Edderitz nach Maasdorf 

 

Im Westen  : durch die Kreisstraße K 2075 von Edderitz nach Piethen

 

Im Süden   :   durch das Flurstück 8/8, das Teilflurstück 8/18, Flurstück 8/6 und durch

                       das Teilflurstück 34 der Flur 3

 

Im Osten    :    durch  das Teilflurstück 34 der Flur 3 

 

Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist die Planzeichnung maßgebend.

 

Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses ist gemäß § 3 (2) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.