Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Edderitz beschließt auf der Grundlage des § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) die Änderung des Beschlusses Nr. IV/25 des Gemeinderates der Gemeinde Edderitz vom 29.11.2004 zur Aufstellung des Bebauungsplanes 01/2004 „Hüttenweg Edderitz“ der Gemeinde Edderitz mit örtlichen Bauvorschriften. Der räumliche Geltungsbereich des erweiterten Plangebietes wird begrenzt :
Im Norden : durch die Kreisstraße K 2073 von der Ortslage Edderitz nach Maasdorf
Im Westen : durch die Kreisstraße K 2075 von Edderitz nach Piethen
Im Süden : durch das Flurstück 8/8, das Teilflurstück 8/18, Flurstück 8/6 und durch
das Teilflurstück 34 der Flur 3
Im Osten : durch das Teilflurstück 34 der Flur 3
Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist die Planzeichnung maßgebend.
Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses ist gemäß § 3 (2) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.