Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung eines Antrages auf Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften gemäß § 85 Abs. 2 Bauordnung (BauO) LSA im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes "An der Kleinweißandter Straße" der Gemeinde Weißandt-Gölzau
Vorlage
WEI/059/2008
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Weißandt-Gölzau beschließt auf der Grundlage des § 85 Abs. 2 BauO LSA,

 

dass dem Antrag der Familie Neubert auf Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 „An der Kleinweißandter Straße“ im Ortsteil Gnetsch für das Vorhaben Errichtung eines weißen Kunststoffzaunes mit einer Höhe von 1,20 m als Einfriedung des Grundstückes Peter-Büttner-Straße 3 statt gegeben wird.

 

 

Alternativ

 

 

dass dem Antrag der Familie Neubert auf Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 „An der Kleinweißandter Straße“ im Ortsteil Gnetsch für das Vorhaben Errichtung eines weißen Kunststoffzaunes mit einer Höhe von 1,20 m als Einfriedung des Grundstückes Peter-Büttner-Straße 3 nicht statt gegeben wird.