Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Stadt Gröbzig gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu einem Bauantrag
Vorlage
GRÖ/077/2008
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Gröbzig erklärt auf der Grundlage der §§ 36 BauGB und 34 BauGB das Einvernehmen der Stadt Gröbzig zum Bauantrag „Aufstockung der Garage zur Schaffung von Wohnraum“ des Bauherrn Sven Schwinghammer in der Neuen Straße 1, Flur 8, Flurstück 185 in der Gemarkung Gröbzig.

Dem Antrag auf Abweichung nach § 66 Bauordnung (BauO) LSA auf Überschreitung der Straßenmitte der Neuen Straße durch die Abstandsfläche H 1 wird stattgegeben.