Betreff
Beratung zur Stellungnahme der Gemeinde Weißandt-Gölzau gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu einem Bauantrag
Vorlage
WEI/058/2008
Art
Beratungsvorlage alt

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Weißandt-Gölzau erklärt auf der Grundlage der §§ 36 BauGB und 34 BauGB das Einvernehmen der Gemeinde Weißandt-Gölzau zu dem Bauantrag „Errichtung eines Wohnhausanbaus“ des Bauherrn Marco Juschka, Dorfstraße 48, Flur 1, Flurstück 110/2 in der Gemarkung Gnetsch der Gemeinde Weißandt-Gölzau.

Das anfallende Niederschlagswasser ist gemäß § 151 Abs. 3 Wassergesetz LSA auf dem Grundstück zu beseitigen.