Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Weißandt-Gölzau stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes B 4 „Industriegebiet Weißandt-Gölzau“ der Gemeinde Weißandt-Gölzau mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie Umweltbericht zu und billigt den Entwurf der Begründung in der vorliegenden Fassung.
Der Gemeinderat der Gemeinde Weißandt-Gölzau beschließt gemäß § 3 (2) BauGB die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes B 4 „Industriegebiet Weißandt-Gölzau“ mit textlichen Festlegungen, örtlichen Bauvorschriften und Umweltbericht. Die Träger öffentlicher Belange werden von der Auslegung gemäß § 4 (2) BauGB benachrichtigt und gleichzeitig um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
Der Beschluss ist gemäß § 3 (2) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.