Betreff
Beratung und Beschlussfassung zum Billigungsbeschluss über den Entwurf des Bebauungsplanes B 4 "Industriegebiet Weißandt-Gölzau" und der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
Vorlage
WEI/041/2006
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

Beschlussvorschlag:

Der  Gemeinderat der Gemeinde Weißandt-Gölzau stimmt dem Entwurf  des Bebauungsplanes B 4 „Industriegebiet Weißandt-Gölzau“ der Gemeinde Weißandt-Gölzau  mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie Umweltbericht zu und billigt den Entwurf der Begründung in der vorliegenden Fassung.

Der Gemeinderat der Gemeinde Weißandt-Gölzau beschließt gemäß § 3 (2) BauGB die öffentliche Auslegung des Entwurfs  des Bebauungsplanes B 4 „Industriegebiet Weißandt-Gölzau“ mit textlichen Festlegungen, örtlichen Bauvorschriften und Umweltbericht. Die Träger öffentlicher Belange werden von der  Auslegung gemäß § 4 (2) BauGB benachrichtigt und gleichzeitig um die Abgabe einer Stellungnahme  gebeten.

Der Beschluss ist gemäß § 3 (2) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.