Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan B 4 "Industrie- und gewerbegebiet Weißandt-Gölzau" der Gemeinde Weißandt-Gölzau
Vorlage
WEI/040/2006
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Gemeinde Weißandt-Gölzau beschließt auf der Grundlage des § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) die Änderung des Beschlusses Nr. 420/2003 des Gemeinderates der Gemeinde Weißandt-Gölzau vom 26.06.2003 zur Aufstellung des Bebauungsplanes B 4 „Industrie- und Gewerbegebiet Weißandt-Gölzau“ der Gemeinde Weißandt-Gölzau mit örtlichen Bauvorschriften. Der räumliche Geltungsbereich des erweiterten Plangebietes wird begrenzt :

 

Im Norden  :   durch die Lindenstraße 

 

Im Westen  :  durch die köthener Straße; und der Flurgrenzen Flur 4 und 5 der       

Gemarkung Weißandt-Gölzau in einer Länge von 55 m in nördlicher

Richtung ausgehend von der Gemarkungsgrenze Weißandt-Gölzau und

Cösitz. Weiter in östlicher Richtung bis zu einem Abstand von 25 m von

dem nord-westlichen Eckpunkt des Flurstückes 60/10 und in einem

Abstand von 5 m entlang der nördlichen Grenze des Flurstückes 60/10          

bis zur Köthener Straße

 

Im Süden   :    durch die Gemarkungsgrenzen Gemarkung Weißandt-Gölzau, Flur 5;

                        Gemarkung Cösitz, Flur 3 und 4 und Gemarkung Radegast, Flur 2

 

Im Osten    :    durch die Bundesstraße 183 

 

Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist die Planzeichnung maßgebend.

 

Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses ist gemäß § 3 (2) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.