Betreff
Beratung und Beschlussfassung zum Billigungsbeschluss über den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes B 5 "Museumsdorf und Festwiese" der Gemeinde Weißandt-Gölzau und der öffentlichen Auslegung nach § 4 a Baugesetzbuch (BauGB)
Vorlage
WEI/039/2006
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

Beschlussvorschlag:

 

 

Der  Gemeinderat der Gemeinde Weißandt-Gölzau stimmt dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes B 5 „Museumsdorf und Festwiese“ der Gemeinde Weißandt-Gölzau  mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie Umweltbericht zu und billigt den Entwurf der Begründung in der vorliegenden Fassung.

Der Gemeinderat der Gemeinde Weißandt-Gölzau beschließt gemäß § 4a (3) BauGB die öffentliche Auslegung des Entwurfs  des Bebauungsplanes B 5 „Museumsdorf und Festwiese“ mit textlichen Festlegungen, örtlichen Bauvorschriften und Umweltbericht. Die Träger öffentlicher Belange werden von der  Auslegung gemäß § 4a (3) BauGB benachrichtigt und gleichzeitig um die Abgabe einer Stellungnahme  gebeten.

Der Beschluss ist gemäß § 3 (2) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.