Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Weißandt-Gölzau stimmt dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes B 5 „Museumsdorf und Festwiese“ der Gemeinde Weißandt-Gölzau mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie Umweltbericht zu und billigt den Entwurf der Begründung in der vorliegenden Fassung.
Der Gemeinderat der Gemeinde Weißandt-Gölzau beschließt gemäß § 4a (3) BauGB die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes B 5 „Museumsdorf und Festwiese“ mit textlichen Festlegungen, örtlichen Bauvorschriften und Umweltbericht. Die Träger öffentlicher Belange werden von der Auslegung gemäß § 4a (3) BauGB benachrichtigt und gleichzeitig um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
Der Beschluss ist gemäß § 3 (2) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.