Betreff
Festlegung zur Durchführung einer Bürgeranhörung
Vorlage
WIE/012/2008
Art
Beschlussvorlage alt 09012024
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Wieskau beschließt die Durchführung einer Bürgeranhörung auf der Grundlage § 17 Abs.1 Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S.568), in der derzeit geltenden Fassung zur Fragestellung :
„Stimmen Sie dem freiwilligen Zusammenschluss der Gemeinde
Wieskau mit den anderen hierzu bereiten Mitgliedsgemeinden und Mitgliedsstädten
der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Anhalt“ zu? Ja / Nein“
Die Bürgerbefragung soll gemäß § 55 in Verbindung mit § 5 Abs. 2 und 3 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) am 31.08.2008 erfolgen. Sie findet in der Zeit von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr statt.