Betreff
Beratung und Beschlussfassung zu Einwendungen der Gemeinde Edderitz im Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz für das Vorhaben "Errichtung und Betrieb einer Anlage zum Halten von Geflügel mit 59.616 Hennenplätzen (Broilerelterntiere)" in der Gemarkung Edderitz im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Vorhabens
Vorlage
EDD/016/2008
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Edderitz beschließt, dass  die Gemeinde Edderitz im Rahmen der öffentlichen Auslegung im Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für das Vorhaben „Errichtung und Betrieb einer Anlage zum Halten von Geflügel mit 59.616 Hennenplätzen (Broilerelterntiere)“ auf den Flurstücken 16 und 18 der Flur 1 in der Gemarkung Edderitz folgende Einwendungen geltend macht:

 

  1. Die Suche nach alternativen Standorten für die geplante Geflügelanlage auch außerhalb der Gemarkung Edderitz wurde nicht ausreichend durchgeführt.

 

  1. Der Bau und der Betrieb der Geflügelanlage verändert das Landschaftsbild im Bereich der Gemarkung Edderitz. Dadurch kommt es zu Beeinträchtigungen für das im Regionalen Entwicklungsplan der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg festgelegte Vorbehaltsgebiet für Tourismus und Erholung Edderitz-Maasdorf-Piethen. Speziell der von Köthen zum „Seebad Edderitz“ führende Radweg wird durch die geplante Geflügelanlage direkt tangiert. Hier ist mit erheblichen Emissionen zu rechnen, deren Auswirkungen im vorliegenden Antrag nicht ausreichend untersucht wurden.

 

  1. In den Antragsunterlagen fehlt eine Aussage zu den Auswirkungen der von der Anlage ausgehenden Emissionen auf die direkt neben der Anlage angebauten Feldkulturen.

 

  1. Die Auswirkungen der Emissionen bei Starkwindwetterlagen speziell auf den Ortsteil Pilsenhöhe wurde nicht ausreichend untersucht.