Betreff
Beratung und Beschlussfassung zum Billigungsbeschluss über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 01/2004 "Hüttenweg Edderitz" der Gemeinde Edderitz und dessen öffentlicher Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Vorlage
EDD/015/2008
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

Beschlussvorschlag:

 

 

Der  Gemeinderat der Gemeinde Edderitz stimmt dem Entwurf   des Bebauungsplanes Nr. 01/2004 „Hüttenweg Edderitz“ der Gemeinde Edderitz  mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften zu und billigt den Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht in der vorliegenden Fassung.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Edderitz beschließt gemäß § 3 (2) BauGB die öffentliche Auslegung des Entwurfs  des Bebauungsplanes Nr. 01/2004 „Hüttenweg Edderitz“ mit textlichen Festlegungen und örtlichen Bauvorschriften sowie der Begründung einschließlich Umweltbericht.

Die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten sind von der  Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu benachrichtigen und werden gleichzeitig gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um die Abgabe einer Stellungnahme  gebeten. In diesem Fall wird den Beteiligten für die Abgabe einer Stellungnahme eine angemessene Frist gesetzt.

 

Der Beschluss ist gemäß § 3 (2) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist der Hinweis zu geben, dass während der Auslegungsfrist Anregungen vorgebracht werden können.