Betreff
Beschluss über außerplanmäßige Ausgaben bei der Haushaltsstelle 5601.9880 in Höhe von 6.000,00 €
Vorlage
WEI/139/2007
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Weißandt-Gölzau beschließt  auf der Grundlage der Paragraphen 44 Abs. 3 Ziffer 7, 94 und 97 der  Gemeindeordnung des Landes  Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05. Oktober 1993 in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. § 7 Abs. 2 Nr. 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Weißandt-Gölzau über eine außerplanmäßige Ausgabe bei der Haushaltsstelle 5601.9880 in Höhe von 6.000,00 € zweckgebunden für die Anschaffung einer Einbruchmeldeanlage.