Betreff
Nutzungsvertrag zwischen dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld und der Stadt Südliches Anhalt zum Objekt Schulzentrum „J.F. Walkhoff“ Gröbzig zum Betreiben der Grundschule Gröbzig und des Hortes Gröbzig
Vorlage
EGSA/059/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld als Eigentümer des Grundstücks Schulzentrum „J. F. Walkhoff“ im Ortsteil Gröbzig unterbreitet der Stadt Südliches Anhalt einen überarbeiteten Nutzungsvertrag bezüglich Nutzung der Räumlichkeiten im Schulgebäude, der Turnhalle und der Außenanlage durch die Grundschule Gröbzig.

Gegenüber der bisher gültigen Nutzungsvereinbarung vom 27.01.2000 wird ein geänderter Abrechnungsmodus vorgeschlagen.

Gemäß derzeitiger Nutzungsvereinbarung wurde anteilig nach Schülerzahlen (laut Schulstatistik) und sowie anteilig nach der genutzten Unterrichtsstundenzahl abgerechnet. Der jeweils prozentuale Anteil wurde auf Grundschul-, Hort- und Sekundarschulbereich umgelegt.

Im überarbeiteten Nutzungsvertrag setzt sich das Nutzungsentgelt wie folgt

zusammen:

1.    nach der Gesamtfläche des Schulgebäudes (Nutzung der Räumlichkeiten der Grundschule von insgesamt 1.126,78 m2),

2.    nach den Hallennutzungszeiten, die von der Grundschule benötigt werden.

Gemäß § 5 des Nutzungsvertrages wird dem Nutzer auferlegt, sämtliche Kosten für Schönheitsreparaturen in den genutzten Räumen zu übernehmen.

Weiter trägt die Stadt Südliches Anhalt sämtliche Kosten für die Wartung und Neuanschaffung von Spielgeräten des durch die Grundschule alleinig genutzten Spielplatzes.

Der § 6 des Nutzungsvertrages regelt die Beteiligung der Stadt Südliches Anhalt bei Bau- bzw. Investitionsmaßnahmen. Nach bisher geltender Vereinbarung war vor Beginn von größeren Bauunterhaltungsmaßnahmen das Einvernehmen der Stadt einzuholen.

Im Haushaltsplan 2024 sind 70.000,00 € eingestellt (IST 2023 68.298,81 €).