Sachverhalt:
Gesetzliche Grundlagen: § 15 Abs. 3 des Brandschutz- und
Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz -BrschG
LSA) in der derzeit gültigen Fassung § 3 Abs. 4 der Laufbahnverordnung für Mitglieder
Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF) in der derzeit gültigen Fassung |
Das Vorschlagsverfahren zur
Berufung des stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Gröbzig gemäß
§ 15 Abs. 3 BrSchG LSA wurde am 08.01.2024 durchgeführt. Als Kandidat stand der
Kamerad Ronny Nitsche zur Verfügung. Der Kamerad Nitsche wurde von den
anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern als stellvertretender Ortswehrleiter
der Ortsfeuerwehr Gröbzig mehrheitlich vorgeschlagen.
Mit den abgeschlossenen laufbahngemäßen Lehrgängen besitzt Kamerad Nitsche die fachlichen Voraussetzungen zum Wahrnehmen der Funktion des stellvertretenden Ortswehrleiters.
Die geforderte Anhörung der Aufsichtsbehörde nach § 3 Abs. 1 LVO-FF / des Kreisbrandmeisters nach § 15 Abs. 3 BrSchG LSA ist mit Datum vom 10.01.2024 erfolgt. Seinerseits wurde die Zustimmung zur Ernennung erteilt.