Betreff
Ernennung/Berufung des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Gröbzig
Vorlage
EGSA/048/2024
Aktenzeichen
371201/EGM/Er-OWL/Grö/mer
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gesetzliche Grundlagen:

§ 15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz -BrschG LSA) in der derzeit gültigen Fassung

§ 3 Abs. 4 der Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF) in der derzeit gültigen Fassung

 

Das Vorschlagsverfahren zur Berufung des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Gröbzig gemäß § 15 Abs. 3 BrSchG LSA wurde am 08.01.2024 durchgeführt. Als Kandidat stand der Kamerad Matthias Fräßdorf zur Verfügung. Der Kamerad Fräßdorf wurde von den anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern als Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Gröbzig mehrheitlich vorgeschlagen.

Mit den abgeschlossenen laufbahngemäßen Lehrgängen besitzt Kamerad Fräßdorf die fachlichen Voraussetzungen zum Wahrnehmen der Funktion des Ortswehrleiters.

Die geforderte Anhörung der Aufsichtsbehörde nach § 3 Abs. 1 LVO-FF / des Kreisbrandmeisters nach § 15 Abs. 3 BrSchG LSA ist mit Datum vom 10.01.2024 erfolgt. Seinerseits wurde die Zustimmung zur Ernennung erteilt.