Sachverhalt:
Die Windpark Trebbichau Repowering GmbH & Co. KG (Nutzerin) plant gemeinsam mit weiteren Gesellschaften eine Erweiterung sowie das Repowering des Windparks Trebbichau an der Fuhne auf dem Gebiet der Stadt Südliches Anhalt. Nach Vorliegen aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen beabsichtigt die Nutzerin die Flurstücke des Grundstückseigentümers für die Umsetzung naturschutzfachlicher Ausgleichsmaßnahmen (Ausgleichsflächen) anzupachten.
Auf folgenden Flurstücken der Stadt Südliches Anhalt sollen die Kompensationsmaßnahmen erfolgen:
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Zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen soll dieser städtebauliche Vertrag über die Sicherung und Durchführung von Maßnahmen zur Kompensation (Ausgleichsmaßnahme Gehölzpflanzung Horngraben) zwischen der Stadt Südliches Anhalt und der Windpark Trebbichau Repowering GmbH & Co. KG abgeschlossen werden. Der Dazugehörige Nutzungsvertrag nebst Anlagen 1-4 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die Ortschaftsräte werden darauf hingewiesen, dass trotz der öffentlichen Beratungsvorlage, Aussagen des Antrages, welche unter § 52 Abs. 2 des KVG LSA fallen sowie finanzielle und persönliche Daten, nicht öffentlich zu behandeln sind.