Betreff
Beschluss über die Billigung des Entwurfs der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Windpark Trebbichau an der Fuhne" der Gemeinde Trebbichau an der Fuhne der Stadt Südliches Anhalt und gleichzeitige Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01/21 "Sondergebiet Windenergie Trebbichau, Piethen, Wieskau" der Stadt Südliches Anhalt" und dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Vorlage
EGSA/237/2023
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt billigt den Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Windpark Trebbichau an der Fuhne“ der Gemeinde Trebbichau an der Fuhne der Stadt Südliches Anhalt und gleichzeitige Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01/21 „Sondergebiet Windenergie Trebbichau, Piethen, Wieskau“ der Stadt Südliches Anhalt, bestehend aus dem Teil A: Planzeichnung I und II, dem Teil B: Textliche Festsetzungen in der Fassung vom 19.10.2023 sowie der Begründung Teil I und Teil II - Umweltbericht in der Fassung vom 19.10.2023.

Die Verwaltung wird beauftragt,

-          den Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Windpark Trebbichau an der Fuhne“ der Gemeinde Trebbichau an der Fuhne der Stadt Südliches Anhalt und gleichzeitige Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01/21 „Sondergebiet Windenergie Trebbichau, Piethen, Wieskau“ der Stadt Südliches Anhalt nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen

-          Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, ortsüblich bekannt zu machen.

 

Das beauftragte Planungsbüro wird ermächtigt,

-          die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigten und ihnen die erforderlichen Unterlagen für die Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit der Bitte um Stellungnahme zuzuschicken.