Beschlussvorschlag: |
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Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt billigt den Entwurf der
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Windpark Trebbichau an der Fuhne“ der
Gemeinde Trebbichau an der Fuhne der Stadt Südliches Anhalt und gleichzeitige
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01/21 „Sondergebiet Windenergie
Trebbichau, Piethen, Wieskau“ der Stadt Südliches Anhalt, bestehend aus dem
Teil A: Planzeichnung I und II, dem Teil B: Textliche Festsetzungen in der
Fassung vom 19.10.2023 sowie der Begründung Teil I und Teil II - Umweltbericht
in der Fassung vom 19.10.2023.
Die
Verwaltung wird beauftragt,
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den
Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Windpark Trebbichau an
der Fuhne“ der Gemeinde Trebbichau an der Fuhne der Stadt Südliches Anhalt und
gleichzeitige Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01/21 „Sondergebiet
Windenergie Trebbichau, Piethen, Wieskau“ der Stadt Südliches Anhalt nach
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen
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Ort und
Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener
Informationen verfügbar sind, ortsüblich bekannt zu machen.
Das beauftragte Planungsbüro wird
ermächtigt,
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die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2
Satz 3 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigten und ihnen die erforderlichen
Unterlagen für die Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit der Bitte
um Stellungnahme zuzuschicken.