Betreff
Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Südliches Anhalt
Vorlage
EGSA/212/2023
Art
Beschlussvorlage alt 09012024
Beschlussvorschlag: |
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Entsprechend der §§ 50 bis 52 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der derzeit gültigen Fassung trifft der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt folgende Wahlprüfungsentscheidung zur Bürgermeisterwahl 2023: Gegen die Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Südliches Anhalt liegen keine Wahleinsprüche vor. Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt stellt die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl vom 10.09.2023 fest. |
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