Betreff
Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Südliches Anhalt
Vorlage
EGSA/212/2023
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Entsprechend der §§ 50 bis 52 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der derzeit gültigen Fassung trifft der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt folgende Wahlprüfungsentscheidung zur Bürgermeisterwahl 2023:

 

Gegen die Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Südliches Anhalt liegen keine Wahleinsprüche vor. Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt stellt die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl vom 10.09.2023 fest.