Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt billigt den
Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Großbadegast, bestehend aus
der Planzeichnung in der Fassung vom 30.05.2022 sowie dem Entwurf der
Begründung Teil I und Teil II - Umweltbericht in der Fassung vom 30.05.2022. Die Verwaltung wird
beauftragt, -
den Entwurf der 2. Änderung des
Flächennutzungsplanes Großbadegast nach § 3 Abs. 2 BauGB für die
Dauer eines Monats öffentlich auszulegen -
Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben
dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, ortsüblich
bekannt zu machen. Das vom Vorhabenträger
beauftragte Planungsbüro wird ermächtigt, -
die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB von der Auslegung
zu benachrichtigten und ihnen die erforderlichen Unterlagen für die
Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit der Bitte um Stellungnahme
zuzuschicken. |