Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-57-11/2015

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß § 15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG LSA) die Ernennung des Kameraden Stephan Berger, Libehna, Eichenweg 14, 06369 Südliches Anhalt, geb. am 25.10.1973 zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Libehna unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren.