Betreff
Ernennung des stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Libehna
Vorlage
EGSA/157/2015
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß § 15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG LSA) die Ernennung des Kameraden Stephan Berger, Libehna, Eichenweg 14, 06369 Südliches Anhalt, geb. am 25.10.1973 zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Libehna unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren.