Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt erklärt auf der Grundlage der §§ 36 und 34 Baugesetzbuch (BauGB) das Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt zu dem Bauantrag „Umnutzung Bürogebäude zu Arztpraxis“ der Bauherrin Krankenhaus Köthen GmbH auf dem Grundstück Gartenstraße 1, Flur 6, Flurstück 290 der Gemarkung Quellendorf im Ortsteil Quellendorf der Stadt Südliches Anhalt.

 

Die Stadt Südliches Anhalt, als Eigentümerin des Grundstückes Gartenstraße 1 im Ortsteil Quellendorf der Stadt Südliches Anhalt, weist darauf hin, dass in der vom Planungsbüro des Antragstellers nachgereichten Grundrisszeichnung vom 22.02.2010 Fehler in der Angabe der Nutzung sowie der Angabe der Baulichkeit enthalten sind. Aus diesem Grund wird der Baugenehmigungsbehörde vom Antragsteller im März 2010 eine überarbeitete Grundrisszeichnung nachgereicht. Die Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 BauGB bezieht sich auf die noch nachzureichende Grundrisszeichnung.