Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch zu einem Bauantrag
Vorlage
EGSA/048/2010
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt erklärt auf der Grundlage der §§ 36 und 34 Baugesetzbuch (BauGB) das Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt zu dem Bauantrag „Umnutzung Bürogebäude zu Arztpraxis“ der Bauherrin Krankenhaus Köthen GmbH auf dem Grundstück Gartenstraße 1, Flur 6, Flurstück 290 der Gemarkung Quellendorf im Ortsteil Quellendorf der Stadt Südliches Anhalt.

 

 

Die Stadt Südliches Anhalt, als Eigentümerin des Grundstückes Gartenstraße 1 im Ortsteil Quellendorf der Stadt Südliches Anhalt, weist auf folgendes hin:

 

1.      Die in der Zeichnung Nr. 135/09-004 -Grundriss- des Bauantrages angegebenen Toiletten außerhalb des überplanten Bereiches sind nicht vorhanden.

 

2.      Die im Nachtrag zum Bauantrag vom 13.01.2010 vom Antragsteller getätigte Aussage, dass eine dauerhafte Nutzung der Nutzungseinheiten II (Saal) und III (Büro-Verwaltung) nicht geplant ist, kann vom Eigentümer zurzeit nicht bestätigt werden.