Sitzung: 04.02.2010 Gemeinderat Görzig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0
Vorlage: GÖR/008/2010
Beschluss : |
Der Gemeinderat der Gemeinde Görzig beschließt gemäß § 9 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) vom 27.02.2004 in der derzeit geltenden Fassung, dass die Aufgaben des Gemeindewahlleiters der Bürgermeister, Herr Dietrich - Eckehardt Kniestedt, wahrnimmt. Die Aufgaben des Stellvertreters übernimmt Herr Günter Zahradnik.
Gemäß § 10 KWG LSA wird ein Gemeindewahlausschuss gebildet. Der Wahlausschuss besteht aus dem
Wahlleiter als Vorsitzendem und zwei bis sechs Beisitzern sowie ihren
Stellvertretern, die der Wahlleiter aus den Wahlberechtigten des Wahlgebietes
oder nach § 13 Abs. 1a oder 1b KWA LSA beruft. |