Betreff
Bestimmung des Gemeindewahleiters und dessen Stellvertreter für die Bürgeranhörung am 25.04.2010
Vorlage
GÖR/008/2010
Aktenzeichen
129101
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Görzig beschließt gemäß § 9  Abs. 1 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) vom 27.02.2004 in der derzeit geltenden Fassung, dass die Aufgaben des Gemeindewahlleiters der Bürgermeister, Herr Dietrich - Eckehardt Kniestedt, wahrnimmt.

Die Aufgaben des Stellvertreters übernimmt Herr Günter Zahradnik.

 

Gemäß § 10 KWG LSA  wird ein Gemeindewahlausschuss  gebildet. Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzendem und zwei bis sechs Beisitzern sowie ihren Stellvertretern, die der Wahlleiter aus den Wahlberechtigten des Wahlgebietes oder nach § 13 Abs. 1a oder 1b KWA LSA beruft.