Sitzung: 20.01.2010 Stadtrat Südliches Anhalt
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: EGSA/008/2009
Beschlussvorschlag: |
Aufgrund der §§ 50 bis 52 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) vom 27.02.2004 (GVBl. LSA S. 92) in der derzeit geltenden Fassung trifft der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt folgende Wahlprüfungsentscheidung zur Wahl zum Stadtrat am 29.11.2009. Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor. Die Wahl zum Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt ist gültig. |