Betreff
Entscheidung über die Gültigkeit der Stadtratswahl am 29.11.2009 der Stadt Südliches Anhalt
Vorlage
EGSA/008/2009
Aktenzeichen
129102/Diedering
Art
Beschlussvorlage alt 09012024
Beschlussvorschlag: |
Aufgrund der §§ 50
bis 52 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) vom
27.02.2004 (GVBl. LSA S. 92) in der derzeit geltenden Fassung trifft der
Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt folgende Wahlprüfungsentscheidung zur
Wahl zum Stadtrat am 29.11.2009. Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor. Die Wahl zum Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt ist gültig. |