Sitzung: 13.11.2008 Stadtrat Gröbzig
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 3, Enthaltungen: 4
Vorlage: GRÖ/106/2008
Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat der Stadt
Gröbzig beschließt, die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Gröbzig in
Anwendung des § 60 Abs. 1 Satz 4 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt (GO LSA)
zu verschieben, da die Auflösung der Gemeinde (hier: Stadt Gröbzig) im Zuge
der Gemeindegebietsreform zum 31.12.2009 bevorsteht. Die Verwaltung wird
beauftragt, gemäß den Bestimmungen des RdErl.
36.2-10074-BM—08-001/31.3-10005-§60 vom 23. August 2007 die Verschiebung auf
dem Dienstweg dem Ministerium des Innern anzuzeigen. |