Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 3, Enthaltungen: 4

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Gröbzig beschließt, die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Gröbzig in Anwendung des § 60 Abs. 1 Satz 4 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) zu verschieben, da die Auflösung der Gemeinde (hier: Stadt Gröbzig) im Zuge der Gemeindegebietsreform zum 31.12.2009 bevorsteht.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß den Bestimmungen des RdErl. 36.2-10074-BM—08-001/31.3-10005-§60 vom 23. August 2007 die Verschiebung auf dem Dienstweg dem Ministerium des Innern anzuzeigen.