Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Wahl des Bürgermeisters der Stadt Gröbzig
Vorlage
GRÖ/106/2008
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Gröbzig beschließt, die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Gröbzig in Anwendung des § 60 Abs. 1 Satz 4 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) zu verschieben, da die Auflösung der Gemeinde (hier: Stadt Gröbzig) im Zuge der Gemeindegebietsreform zum 31.12.2009 bevorsteht.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß den Bestimmungen des RdErl. 36.2-10074-BM—08-001/31.3-10005-§60 vom 23. August 2007 die Verschiebung auf dem Dienstweg dem Ministerium des Innern anzuzeigen.

 

 

-alternativer Beschlussvorschlag-:

 

Der Stadtrat der Stadt Gröbzig beschließt, die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Gröbzig turnusmäßig durchzuführen. Die Amtszeit des derzeitigen Amtsinhabers endet am 24.07.2009. Gemäß den Bestimmungen des § 60 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt hat die Wahl frühestens 6 Monate und spätestens 3 Monate vor dem Ablauf der Amtszeit zu erfolgen.

Der Stadtrat Gröbzig legt als Wahltag den 08.03.2009 fest. Die Wahlzeit ist von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Die eventuell erforderliche Stichwahl findet am 29.09.2009 statt.

Das Ende der Einreichungsfrist für die Bewerbungen um das Amt des Bürgermeisters endet am 10.02.2009 um 18.00 Uhr.

Die Beschlussfassung zur Zulassung der Bewerber zur Bürgermeisterwahl der Stadt Gröbzig erfolgt am 19.02.2009.