Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat der Stadt
Gröbzig beschließt, die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Gröbzig in
Anwendung des § 60 Abs. 1 Satz 4 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt (GO LSA)
zu verschieben, da die Auflösung der Gemeinde (hier: Stadt Gröbzig) im Zuge
der Gemeindegebietsreform zum 31.12.2009 bevorsteht. Die Verwaltung wird
beauftragt, gemäß den Bestimmungen des RdErl.
36.2-10074-BM—08-001/31.3-10005-§60 vom 23. August 2007 die Verschiebung auf
dem Dienstweg dem Ministerium des Innern anzuzeigen. |
-alternativer
Beschlussvorschlag-:
Der
Stadtrat der Stadt Gröbzig beschließt, die Wahl des Bürgermeisters der Stadt
Gröbzig turnusmäßig durchzuführen. Die Amtszeit des derzeitigen Amtsinhabers
endet am 24.07.2009. Gemäß den Bestimmungen des § 60 Abs. 1 Satz 1 der
Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt hat die Wahl frühestens 6 Monate und
spätestens 3 Monate vor dem Ablauf der Amtszeit zu erfolgen.
Der Stadtrat Gröbzig legt
als Wahltag den 08.03.2009 fest. Die Wahlzeit ist von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Die eventuell erforderliche
Stichwahl findet am 29.09.2009 statt.
Das Ende der
Einreichungsfrist für die Bewerbungen um das Amt des Bürgermeisters endet am 10.02.2009
um 18.00 Uhr.
Die Beschlussfassung zur
Zulassung der Bewerber zur Bürgermeisterwahl der Stadt Gröbzig erfolgt am
19.02.2009.