Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Aufgrund der §§ 50 bis 52 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) vom 22.12.1993 (GVBl. LSA S. 818) in der zur Zeit geltenden Fassung trifft der Gemeinderat der Gemeinde Scheuder folgende Wahlprüfungsentscheidung zur Ergänzungswahl des Gemeinderates am 21.09.2008 in der Gemeinde Scheuder:

 

Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor. Die Ergänzungswahl des Gemeinderates ist gültig.