Betreff
Entscheidung über die Gültigkeit der Ergänzungswahl zum Gemeinderat am 21.09.2008 in der Gemeinde Scheuder
Vorlage
SCHEU/022/2008
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund der §§ 50 bis 52 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) vom 22.12.1993 (GVBl. LSA S. 818) in der zur Zeit geltenden Fassung trifft der Gemeinderat der Gemeinde Scheuder folgende Wahlprüfungsentscheidung zur Ergänzungswahl des Gemeinderates am 21.09.2008 in der Gemeinde Scheuder:

 

Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor. Die Ergänzungswahl des Gemeinderates ist gültig.