Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-53-02/2019

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gem. §99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA Nr. 12/2014, S.288) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Südliches Anhalt vom 28.06.2017 über die Annahme und Verwendung von Sach- und Geldspenden.

 

2019

Zuwendungsgeber

Art der Zuwendung

Höhe

Verwendungszweck

Heimatverein Prosigk e.V.

Geldspende

6.800,00 €

Erwerb und Errichtung einer Seilbahn und eines Karussells auf dem öffentlichen Spielplatz der Ortschaft Prosigk