Betreff
Annahme und Verwendung einer Spende für den Spielplatz der Ortschaft Prosigk
Vorlage
EGSA/243/2019
Art
Beschlussvorlage alt 09012024
Beschlussvorschlag: |
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Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gem. §99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA Nr. 12/2014, S.288) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Südliches Anhalt vom 28.06.2017 über die Annahme und Verwendung von Sach- und Geldspenden. 2019
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