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Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Gemeinde Weißandt-Gölzau beschließt auf der Grundlage des § 2 BauGB die Abwägung und Einarbeitung der während der öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Entwurfs über den Bebauungsplan B 5 „Museumsdorf und Festwiese“ der Gemeinde Weißandt-Gölzau vorgebrachten, als Anlage beigefügten Bedenken und Anregungen von Bürgern sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange in den Entwurf des Bebauungsplanes B 5 „Museumsdorf und Festwiese“ der Gemeinde Weißandt-Gölzau.
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