Betreff
Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu einem Antrag auf Befreiung nach § 31 BauGB im Geltungsbereich des VE-Planes Nr. 1 "Am Kumptbusch" im Ortsteil Görzig der Stadt Südliches Anhalt
Vorlage
EGSA/127/2021
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für das Bauvorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage“ des Bauherren Görziger Baugesellschaft mbH, Am Kumptbusch in 06369 Südliches Anhalt OT Görzig, Flur 2, Flurstück 21/67 (Teilfläche, BG 19), Gemarkung Görzig, im Geltungsbereich des VE-Planes „Am Kumptbusch“ im OT Görzig gemäß § 31 BauGB die Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens der Stadt Südliches Anhalt zu der beantragten Befreiung von den unter 1.2.3. benannten textlichen Festsetzungen (Vollgeschosse) des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 –Allgemeines Wohngebiet- „Am Kumptbusch“.

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur beantragten Befreiung von den unter 1.2.4. (überbaubare Grundstücksfläche) benannten textlichen Festsetzungen wird nicht beschlossen.