Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Gemeinde Edderitz im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 (1) Baugesetzbuch (BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 48 "Biogasanlage auf dem ehemaligen Militärflugplatz" der Stadt Köthen
Vorlage
EDD/050/2007
Art
Beschlussvorlage alt 09012024
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Edderitz beschließt auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB, dass die Gemeinde Edderitz gegen den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 48 „Biogasanlage auf dem ehemaligen Militärflugplatz“ der Stadt Köthen folgende Einwände und Bedenken sowie Hinweise hat:
- Die Gemeinde Edderitz befürchtet Geruchsimmissionen vor allem für den Ortsteil Pilsenhöhe aber auch für die Gemeinde Edderitz selbst. Durch die vorhandene Biogasanlage in Pfaffendorf (1/3 der Kapazität der geplanten Anlage) kommt es zu Geruchsbelästigungen.
- Durch den zu erwartenden hohen Zuliefer- und Entsorgungsverkehr entstehen Verkehrs- und Lärmbelästigungen, die vorhandene Verkehrsinfrastruktur ist nicht ausreichend.
- Durch die Verbringung der Abprodukte ist mit Geruchsbelästigungen zu rechnen. Die Entsorgung ist nicht abschließend beschrieben und lässt deshalb keine endgültige Aussage zu.
- Die Einspeisung der erzeugten Elektroenerie führt zu einer weiteren Anhebung der Elektroenergiepreise für die Endabnehmer, da die Einspeisekapazität im Umspannwerk erschöpft ist.
- Die Anlage führt zu einem Imageverlust für den späteren Kreissitz der Verwaltung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld und gefährdet Verwaltungsverlust und Verlust des Kreissitzes.