Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Gemeinde Edderitz im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 (1) Baugesetzbuch (BauGB) zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Köthen
Vorlage
EDD/049/2007
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Edderitz beschließt auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB, dass die Gemeinde Edderitz gegen den Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes  der Stadt Köthen  folgende Einwände und Bedenken sowie Hinweise hat:

 

1.      Die Gemeinde Edderitz befürchtet Geruchsimmissionen vor allem für den Ortsteil Pilsenhöhe aber auch für die Gemeinde Edderitz selbst. Durch die vorhandene Biogasanlage in Pfaffendorf (1/3 der Kapazität der geplanten Anlage) kommt es zu   Geruchsbelästigungen.

 

2.      Durch den zu erwartenden hohen Zuliefer- und Entsorgungsverkehr entstehen Verkehrs- und Lärmbelästigungen, die vorhandene Verkehrsinfrastruktur ist nicht ausreichend.

 

3.      Durch die Verbringung der Abprodukte ist mit Geruchsbelästigungen zu rechnen. Die Entsorgung ist nicht abschließend beschrieben und lässt deshalb keine endgültige Aussage zu.

 

4.      Die Einspeisung der erzeugten Elektroenerie führt zu einer weiteren Anhebung der Elektroenergiepreise für die Endabnehmer, da die Einspeisekapazität im Umspannwerk erschöpft ist.

 

5.      Die Anlage führt zu einem Imageverlust für den späteren Kreissitz der Verwaltung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld und gefährdet Verwaltungsverlust und Verlust des Kreissitzes.

 

6.      Im Rahmen der erforderlichen Umweltprüfung sind insbesondere die Geruchs- und Lärmimmissionen zu untersuchen.