Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/21 „Sondergebiet Photovoltaik
Gemarkung Zehbitz“ der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 1 Abs. 3
Baugesetzbuch (BauGB). Die Verwaltung wird beauftragt: 1.
den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2
Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen 2.
für den Vorentwurf des Bebauungsplanes
eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB in Form einer einmonatigen Auslegung durchzuführen und diese ortsüblich
bekannt zu machen. Die Durchführung
der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
wird einem Planungsbüro übertragen. Die anfallenden Kosten werden gemäß
städtebaulichem Vertrag zum Vorhaben durch die Vorhabenträgerin übernommen.
Im Übrigen wird der Bürgermeister ermächtigt den städtebaulichen Vertrag zu
verhandeln. |