Betreff
Aufstellungsbeschluss zum vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 02/21 „Sondergebiet Photovoltaik in der Gemarkung Zehbitz" der Stadt Südliches Anhalt
Vorlage
EGSA/040/2021
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/21 „Sondergebiet Photovoltaik Gemarkung Zehbitz“ der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB).

Die Verwaltung wird beauftragt:

1.    den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen

2.    für den Vorentwurf des Bebauungsplanes eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer einmonatigen Auslegung durchzuführen und diese ortsüblich bekannt zu machen.

Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird einem Planungsbüro übertragen. Die anfallenden Kosten werden gemäß städtebaulichem Vertrag zum Vorhaben durch die Vorhabenträgerin übernommen. Im Übrigen wird der Bürgermeister ermächtigt den städtebaulichen Vertrag zu verhandeln.