Betreff
Aufstellungsbeschluss zum vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 01/20 „An der Radegaster Straße“ der Stadt Südliches Anhalt, Ortsteil Görzig
Vorlage
EGSA/102/2020
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt die Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 01/ 20 „An der Radegaster Straße“ der Stadt Südliches Anhalt, Ortsteil Görzig gemäß § 1 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 10 Baugesetzbuch (BauGB).

Der geplante räumliche Geltungsbereich umfasst das Flurstück 1039 (tlw.) der Flur 1 der Gemarkung Görzig und hat eine Größe von ca. 0,36 ha. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Im weiteren Verlauf der Planung ist mit dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen. Der Bürgermeister wird beauftragt, den städtebaulichen Vertrag zu verhandeln und zu unterzeichnen.

Die Verwaltung wird beauftragt für den Vorentwurf des Bebauungsplanes eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer einmonatigen Auslegung durchzuführen und diese ortsüblich bekannt zu machen. Weiterhin ist eine frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.