Beschlussvorschlag: |
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Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt
beschließt die Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 01/ 20 „An
der Radegaster Straße“ der Stadt Südliches Anhalt, Ortsteil Görzig gemäß
§ 1 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 10 Baugesetzbuch (BauGB).
Der geplante räumliche Geltungsbereich umfasst das
Flurstück 1039 (tlw.) der Flur 1 der Gemarkung Görzig und hat eine Größe von
ca. 0,36 ha. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2
Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Im weiteren Verlauf der Planung ist mit dem
Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen. Der Bürgermeister
wird beauftragt, den städtebaulichen Vertrag zu verhandeln und zu
unterzeichnen.
Die Verwaltung wird beauftragt für den
Vorentwurf des Bebauungsplanes eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer einmonatigen Auslegung
durchzuführen und diese ortsüblich bekannt zu machen. Weiterhin ist eine
frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.