Betreff
Erweiterung des Stadtratsbeschlusses EGSA-SR-96-10/2016 vom 26.10.2016 betreffs einer Optionserklärung zur Umsatzbesteuerung nach dem 31.12.2016 und Verlängerung des Optionszeitraumes bis zum 31.12.2022
Vorlage
EGSA/062/2020
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt, dass in Ergänzung des Stadtratsbeschlusses EGSA-SR—96/2016 vom 26.10.2016 die Regelungen des § 2 Abs. 3 UStG auch nach dem 31.12.2020 und vor dem 01.01.2023 weiterhin Anwendung finden.