Betreff
Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch zur Errichtung und Betrieb von 3 Windenergieanlagen im Windpark Quellendorf I unter Berücksichtigung des Repowering von 2 technisch veralteten Windenergieanlagen im Landkreis Harz im R ahmen des Genehmigungsverfahrens nach Bundes- Immissionsschutzgesetz
Vorlage
EGSA/045/2020
Art
Beschlussvorlage alt 09012024
Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt
erklärt auf der Grundlage der §§ 4; 10 Bundes-Immissionsschutz (BImSchG) und § 36 Baugesetzbuch (BauGB) das
Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt nach § 35 Abs. 1 BauGB zur Errichtung
und den Betrieb einer Windenergieanlage (WEA) auf dem Flurstück 21 der Flur 2
in der Gemarkung Quellendorf der Stadt Südliches Anhalt durch die Windpark
Quellendorf Eins GmbH & Co. KG. |