Betreff
Umbenennung der Straßennamen in der Gemarkung Zehbitz
Vorlage
EGSA/018/2020
Aktenzeichen
628501/EGM/ZEH/Mis
Art
Beschlussvorlage alt 09012024
Beschlussvorschlag: |
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Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß § 4 KVG LSA die Umbenennung der Straßennamen in den Ortsteilen Lennewitz, Wehlau, Zehmitz und Zehbitz in der Gemarkung Zehbitz wie folgt:
Die Straßenumbenennung tritt nach der Bekanntgabe der Allgemeinverfügung im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt am 01.08.2020 in Kraft. Für die Allgemeinverfügung wird die sofortige Vollziehung angeordnet. |