Verpflichtung der ehrenamtlichen Mitglieder des Ortschaftsrates Glauzig auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten durch das an Jahren älteste Mitglied des Ortschaftsrates
Verpflichtung der ehrenamtlichen Mitglieder des Ortschaftsrates Glauzig auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten durch das an Jahren älteste Mitglied des Ortschaftsrates