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Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Südliches Anhalt beschließt gem. § 105 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA Nr. 12/2014, S 288) i. V. § 45 Abs. 2 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Südliches Anhalt über überplanmäßige Auszahlungen auf dem Produktsachkonto 11170-88014-785200, Maßnahme 578 in Höhe von 44.100,00 €. Die für die Deckung der überplanmäßigen Auszahlung benötigten Mittel werden in Höhe von 19.600,00 € aus dem Produktsachkonto 61120-03130-681100 (Einzahlungen aus Zuweisungen für Investitionen vom Land Sachsen-Anhalt) und 24.500,00 € aus dem Produktsachkonto 11170.88018.681200 (Zuwendungen vom Landkreis Anhalt-Bitterfeld) bereitgestellt.
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