Betreff
Annahme und Verwendung einer Spende für die Sanierung der Außenmauer am Schützenhaus, Cösitzer Weg im OT Weißandt-Gölzau
Vorlage
EGSA/033/2019
Aktenzeichen
652003/EGM/GOE/Müh
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt  (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA Nr. 12/2014, S. 288) in der derzeit gültigen Fassung  in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der  Stadt Südliches Anhalt  vom 28.06.2017   über die Annahme und Verwendung von Sach- und Geldspenden.

 

 

2019

Zuwendungsgeber

Art der Zuwendung

Höhe

Verwendungszweck

BGR

Baugesellschaft

Radegast mbH

OT Radegast

Löbersdorfer Str. 2

06369 Südliches

Anhalt

Sachspende

1.000,00 €

Sanierung Außenmauer am Schützenhaus, Cösitzer Weg im OT Weißandt-Gölzau