Betreff
Beschlussfassung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 02/19 "Sondergebiet Photovoltaik" in der Gemarkung Radegast der Stadt S üdliches Anhalt
Vorlage
EGSA/025/2019
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt für den vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 02/19 „Sondergebiet Photovoltaik“ in der Gemarkung Radegast der Stadt Südliches Anhalt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

Gleichzeitig wird beschlossen, die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind von der Planung zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.