Beschlussvorschlag: |
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Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage
des § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), dass die Stadt Südliches Anhalt
zu den Änderungen und Festlegungen des Planfeststellungsverfahren gemäß § 17d
Bundesfernstraßengesetz für das Bauvorhaben „Neubau der Bundesstraße B 6n,
Planungsabschnitt 17, Ortsumgehung Köthen (Anhalt) – BAB 9“ im Landkreis
Anhalt-Bitterfeld in den Gemarkungen Großbadegast, Reupzig, Libehna,
Meilendorf, Cosa, Hinsdorf, Zehbitz, Prosigk, Scheuder (alle Stadt Südliches
Anhalt), Salzfurtkapelle (Stadt Zörbig), Tornau vor der Heide, Lingenau
(Stadt Raguhn-Jeßnitz) und Libbesdorf (Gemeinde Osternienburger Land) folgende
Einwände und Bedenken hat. 1.
Aufgrund der Veränderung der Höhe des Bauwerkes die Forderung Wildschutzzäune entlang der Straße
aufzustellen. 2.
Problematik des Umganges mit der Vernässung
- des Weiteren Abführung des Wassers unserer vernässten Flächen, dass
das zukünftig gewährleistet sein muss. 3.
E/A Maßnahmen entlang der Straße, die sowohl aus der unternehmerischen Sicht der anliegenden Bauern und aus Sicht der
Anwohner einer gesonderten Betrachtung werden müssen. 4.
Lärmschutzmaßnahmen /Lärmpegel – Überprüfung inwieweit durch die Erhöhung des Bauwerkes hier auch andere Prämissen
zu setzen sind. |
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