Betreff
Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 01/2017 "Sondergebiet Photovoltaik ehemalige Deponie Edderitz" im Ortsteil Edderitz der Stadt Südliches Anhalt sowie der ortsüblichen Bekanntmachunggemäß § 10 Abs. 3 BauGB
Vorlage
EGSA/004/2018
Aktenzeichen
612602/EGSA/EDD/01-2018/Zie
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) den aufgestellten  und als Anlage beigefügten vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 01/2017 „Sondergebiet Photovoltaik ehemalige Deponie Edderitz“ im Ortsteil Edderitz der Stadt Südliches Anhalt, bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen, als Satzung. Die dazugehörige Begründung wir gebilligt.

 

Die Erteilung der Genehmigung, des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 01/2017 „Sondergebiet Photovoltaik ehemalige Deponie Edderitz“ des Ortsteiles Edderitz der Stadt Südliches Anhalt durch die höhere Verwaltungsbehörde, ist gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.