Betreff
Umschuldung eines Darlehens
Vorlage
EGSA/002/2018
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt beschließt, den Bürgermeiser zu berechtigen, gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 10 i.V. m. § 108 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der derzeit gültigen Fassung, ein Darlehen in Höhe von 109.774,31 € aufzunehmen. Das Darlehen ist bei der Bank aufzunehmen, die den günstigsten Zinssatz zu folgenden Konditionen bietet:

 

1. Das Darlehen ist als Annuitätendarlehen aufzunehmen.

2. Auszahlung 100 %.

3. Zahlungsweise Zins und Tilgung halbjährlich nachträglich nach Darlehensauf-

    Nahme.

4. Die Zinsbindung soll 10 Jahre betragen.

5. Die Laufzeit soll 10 Jahre betragen. Nach Ablauf der Laufzeit soll das Darlehen

    Vollständig getilgt sein.

6. Das Darlehen ist zum 15.08.2018 aufzunehmen.

7. Zins und Tilgung sind erstmals zum 15.02.2019 zu zahlen.

 

Der Stadtrat ist nach Darlehensaufnahme durch den Bürgermeister darüber zu informieren, zu welchen Konditionen und bei welcher Bank das Darlehen aufgenommen wurde.