Betreff
Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu einem Antrag auf Ausnahme und Befreiung nach § 31 BauGB im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 01/2001 "Wohnen am Garten" im Ortsteil Edderitz der Stadt Südliches Anhalt
Vorlage
EGSA/188/2017
Aktenzeichen
634004/EGM/EDD/03-17/Zie
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch für das Bauvorhaben „Anbau Nebengebäude an vorhandene Garage“ der Bauherren Jana Krakow Michaelis und Jens Michaelis, Gartenweg 11 in 06388 Südliches Anhakt OT Edderitz; Flur 1, Flurstück 1006, Gemarkung Edderitz, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 01/2001 „Wohnen am Garten“ im OT Edderitz gemäß § 31 BauGB die Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens der Stadt Südliches Anhalt zu der beantragten Ausnahme und Befreiung von den unter 2.1 und 3.1 benannten textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes 01/2011 „Wohnen am Garten“.